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Ich bin freie Fachberaterin für Anbieter und Auftraggeber von Kindertagesbetreuung. Dabei arbeite ich auf der Grundlage des §§ 22a und 23 SGB 8. Die fachliche Beratung dient der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung in folgenden Bereichen:

der Entwicklung und dem Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderauftrags nach dem Bildungs- und Erziehungsplan

dem Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen

der Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Tagespflegepersonen

Da die Qualität der Förderung in der Kindertagespflege durch geeignete Maßnahmen sichergestellt und weiterentwickelt werden soll, können sowohl Träger der öffentlichen Jugendhilfe, als auch Träger der Kindertagesbetreuung und Tagespflegepersonen mich als Fachberaterin beauftragen.

Als freie, externe Fachberatung berate ich zu folgenden Themen:

  • Kindbezogene Aufgaben für Fach- und Führungskräfte
  • Konzeptions- und Organisationsentwicklung von Einrichtungen
  • Konzeptionsentwicklung und Bildungs- und Erziehungsplan
  • Übergänge und die Zusammenarbeit mit Eltern und Schule
  • andere Teilaspekte des Bildungs- und Erziehungsplanes
  • Qualifizierung von Fachkräften - Planung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen
  • Auf Wunsch Vernetzung von Einrichtungen und Beteiligten vor Ort
  • Begleitung oder Durchführung von Qualitätssicherungs – und Qualitätsentwicklungs-Maßnahmen z.B. Evaluation.

Ich bin als Fachberatung beim Land Hessen durch entsprechende Weiterbildung anerkannt.